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Kurze Antwort: Ja, bei allen öffentlichen und gewerblichen Veranstaltungen ist B1-Brandschutz nach DIN 4102 Pflicht.

Das betrifft Wochenmärkte, Stadtfeste, Messen, Sportveranstaltungen und alle Events auf öffentlichem Grund. Die Veranstalter oder das Ordnungsamt verlangen in der Regel die Vorlage des B1-Zertifikats. Ohne dieses Zertifikat wird Ihr Stand nicht zugelassen – oder im schlimmsten Fall während der Veranstaltung geschlossen.

Was bedeutet B1 konkret? Die Dachplane und Seitenwände sind schwer entflammbar. Sie fangen bei Kontakt mit einer Flamme nicht sofort Feuer und entwickeln keine brennenden Tropfen. Das schützt Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und Ihre Ware.

Wichtig: Das B1-Zertifikat muss zum jeweiligen Pavillon gehören. Ein allgemeines Zertifikat eines Stoffherstellers reicht nicht immer aus. Achten Sie darauf, dass der Pavillon-Anbieter das Zertifikat produktspezifisch ausstellt und mitliefert.

Ausnahme: Rein private Nutzung im eigenen Garten erfordert keinen B1-Brandschutz. Sobald jedoch Publikumsverkehr oder gewerbliche Nutzung stattfindet, gilt die Pflicht.

Swiss Display liefert das B1-Zertifikat mit jedem Faltpavillon mit – ohne Aufpreis, ohne Nachfrage.

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Kurze Antwort: Ja, bei allen öffentlichen und gewerblichen Veranstaltungen ist B1-Brandschutz nach DIN 4102 Pflicht.

Das betrifft Wochenmärkte, Stadtfeste, Messen, Sportveranstaltungen und alle Events auf öffentlichem Grund. Die Veranstalter oder das Ordnungsamt verlangen in der Regel die Vorlage des B1-Zertifikats. Ohne dieses Zertifikat wird Ihr Stand nicht zugelassen – oder im schlimmsten Fall während der Veranstaltung geschlossen.

Was bedeutet B1 konkret? Die Dachplane und Seitenwände sind schwer entflammbar. Sie fangen bei Kontakt mit einer Flamme nicht sofort Feuer und entwickeln keine brennenden Tropfen. Das schützt Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und Ihre Ware.

Wichtig: Das B1-Zertifikat muss zum jeweiligen Pavillon gehören. Ein allgemeines Zertifikat eines Stoffherstellers reicht nicht immer aus. Achten Sie darauf, dass der Pavillon-Anbieter das Zertifikat produktspezifisch ausstellt und mitliefert.

Ausnahme: Rein private Nutzung im eigenen Garten erfordert keinen B1-Brandschutz. Sobald jedoch Publikumsverkehr oder gewerbliche Nutzung stattfindet, gilt die Pflicht.

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