Ist der Air-Dome für Messen und öffentliche Veranstaltungen zugelassen?
Die Planen aller Air-Domes sind nach DIN 4102 B1 (schwer entflammbar) und EN 13501-1 B-s1,d0 klassifiziert. Damit erfüllen sie die Brandschutzanforderungen, die Messehallen und die meisten öffentlichen Veranstaltungen stellen. Das Prüfzeugnis stellen wir auf Anfrage bereit, damit Sie es Messeleitung oder Ordnungsamt vorlegen können.
Eine generelle „Zulassung“ für Zelte gibt es nicht. Ob für eine Veranstaltung zusätzliche Genehmigungen nötig sind, entscheidet die zuständige Behörde vor Ort. Bei größeren öffentlichen Veranstaltungen lohnt sich die frühe Rückfrage.
Für den Hallenbetrieb gilt: Erdanker sind dort nicht möglich, gesichert wird mit Gewichtsplatten oder Sandsäcken.
Verwandte Frage: Kann ich den Air-Dome auch innen, in einer Halle nutzen?
